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News aus der Gemeinschaftspraxis Dr. Fuchs & Kollegen

Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH): Verbesserte steuerliche Erstattungen für medizinische Behandlungen möglich!

Zukünftig hat jeder, der z. B. seine Zahnimplantate, Laserbehandlungen, Bestrahlungen, Einlagen, Brillen, Rollstühle, Hörgeräte, Osteopathische Behandlungen, Krankengymnastik und andere medizinischen Behandlungen selber zahlt, eine verbesserte Möglichkeit, einen größeren Anteil der Kosten von der Steuer abzuziehen. Darauf weist ein interessanter Artikel von FOCUS MONEY hin. Viele Patienten/Innen unserer Dermatologie Praxis Dr. Fuchs in Kamp-Lintfort dürfte das interessieren. Deshalb möchten wir Sie auf das neue Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) in München hinweisen.

Jedes Jahr geben Millionen von Bundesbürgern sehr viel Geld für Gesundheitsbelange aus. Wenn sie jedoch solche außergewöhnlichen Belastungen steuerlich geltend machen wollten, scheiterten die meisten bislang häufig an der Hürde des sogenannten zumutbaren Eigenanteils. Das Finanzamt legt diesen Betrag abhängig vom Einkommen fest. Er besagt, wie viel Ausgaben der Steuerzahler bitte selber tragen solle.

Jetzt können Millionen Steuerpflichtige das Limit früher erreichen und damit zukünftig mehr absetzen:
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München schrieb den Finanzbehörden überraschend eine neue Berechnungsweise vor (Az: BFH VI R 75/14).

„Wer mehr als 15.341 Euro Einkünfte im Jahr hat, kann profitieren“, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuervereine (BVL). Er rät den Betroffenen: Einfach das neue Urteil bereits schon bei der nächsten Steuererklärung für 2016 anwenden.

Erfahren Sie mehr zu diesem interessanten Thema im Focus unter: Neue Berechungsmethode vom BFH.

Bild Screenshot und einige Textstellen aus dem Focus Online unter: "Neue Berechungsmethode vom BFH."

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